Gesunde Erwachsene können sich in der Apotheke impfen lassen. Das Angebot variiert je nach Kanton, zum Beispiel gegen Grippe, FSME und Tetanus-Prophylaxe bei Verletzungen.
Impfen in der Apotheke ist bewilligungspflichtig
Apotheker*innen dürfen – je nach Kanton und sofern sie im Besitz der entsprechenden Bewilligung sind – gewisse Impfungen auch ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen sie eine mehrtägige Weiterbildung absolvieren, sich regelmässig fortbilden und weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Vergabe der Bewilligung erfolgt durch die im jeweiligen Kanton zuständige Gesundheitsbehörde.
Auf der Website «Impfapotheken» des Schweizerischen Apothekenverbands pharmaSuisse finden Sie eine Zusammenstellung aller Apotheken, in denen Sie sich impfen lassen können.